Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Der Master Kulturmanagement ist in drei Hauptbereiche - Strategie, Steuerung, Führung - unterteilt, die in den ersten drei Semestern behandelt werden. Alle drei Bereiche beinhalten einen Mix von systematisch angelegten Seminaren zur Theorievermittlung und von praxisbezogenen Workshops zum anwendungsorientierten Erwerb von methodischen Kompetenzen. Vor allem im dritten Bereich vermitteln wir kommunikative und Selbststeuerungskompetenzen, so dass Sie insgesamt berufsrelevantes Wissen und Können erwerben.
Im 4. Semester werden die drei Lernbereiche in einem Modul unter der übergreifenden Fragestellung nach der Zukunftsfähigkeit eines Kulturbetriebs zusammengeführt.
Im 5. Semester erfolgt das Schreiben der Masterthesis.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Zugangsvoraussetzungen
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes grundständiges Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule. In diesem Studium haben Sie idealerweise 210 ECTS-Punkte erworben (wenn Sie bisher weniger als 210 ECTS-Punkte haben, bieten wir Ihnen Upgrade-Optionen an).
- Sie haben sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (deutschsprachiges Erststudium oder Sprachnachweis).
- Sie haben in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrungen nach Ihrem ersten Studienabschluss gewonnen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie frühere oder kürzere Zeiten anerkannt haben möchten.
Kosten
Das Studienentgelt beträgt 9.800 Euro zuzüglich der Semesterbeiträge.
Ratenzahlung
Wir bieten Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit die Studienentgelte in Raten zu bezahlen. So können Sie auch ohne eine Kreditaufnahme die Studienentgelte in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten begleichen. Besprechen Sie Ihre persönlichen Finanzierungsoptionen doch direkt mit unserer Studienberatung.
Steuervorteile
Ein Masterstudium kann i.d.R. im vollen Umfang (Studiengebühren, Unterbringung, Bücher, etc.) von der Steuer abgesetzt werden, da Aufbaustudiengänge im Gegensatz zur Erstausbildung steuerlich als Fortbildung gelten (Urteil des Bundesfinanzhofs AZ VI R 24/95, Bundessteuerblatt 1996 II S. 452).
Voraussetzung ist allerdings, dass der MBA- oder Masterabschluss der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf oder einer gleichartigen Fachrichtung für die geplante Karriere dient. Es ist in jedem Fall sinnvoll, bei einem Steuerberater/einer Steuerberaterin oder Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht eine verbindliche Auskunft einzuholen, die die individuelle Situation berücksichtigt.
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